VHS Wiener Neustadt






Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Wiener Neustadt

 

1. Bedingungen für den Kursbesuch:

  

1.1. Anmeldung: Die Anmeldung kann prinzipiell persönlich in den Räumlichkeiten der Volkshochschule, telefonisch, per Post (mit dem Anmeldeformular), per Fax (mit dem Anmeldeformular), per E-Mail (ausgefülltes Anmeldeformular, gescannt und als Anlage beigefügt) oder über das Anmeldeformular der Homepage erfolgen. Frei textierte Anmeldungen (z.B. per Brief oder E-Mail) können nur akzeptiert werden, wenn sie inhaltlich dem Anmeldeformular entsprechen; insbesondere müssen sie einen Hinweis auf das Anerkenntnis der Geschäftsbedingungen enthalten. Bei telefonischen Anmeldungen wird auf die Geschäftsbedingungen, insbesondere auf die Abmelde- und Stornobedingungen, hingewiesen. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und begründet die Pflicht zur Bezahlung der Kursgebühr. Diese Pflicht wird nur durch eine rechtzeitige Abmeldung (Punkt 1.7.) aufgehoben. Die Anmeldung hat spätestens am 15. Tag vor Kursbeginn zu erfolgen. Später einlangende Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Die Leitung der Volkshochschule hat das Recht, Anmeldungen von TeilnehmernInnen zurückzuweisen, wenn zu erwarten ist, dass die fachlichen Qualifikationen der Personen nicht ausreichend sind, um den Kurs erfolgreich zu besuchen. Weiters kann eine Anmeldung zurückgewiesen werden, wenn der/die TeilnehmerIn in vergangenen Semestern die Kursgebühr jeweils erst nach mehreren Mahnungen oder gar nicht einbezahlt hat oder zu erwarten ist, dass er/sie durch sein/ihr Verhalten gegenüber dem/r KursleiterIn oder anderen TeilnehmernInnen den Kursbetrieb erheblich stört. Auf Verlangen des/der TeilnehmersIn ist die Zurückweisung der Anmeldung schriftlich zu begründen.

1.2. Kursgebühr: Die Kursgebühr ist am Tag des ersten Kurstages fällig. In ihr sind – soweit im Kursprogramm nichts anderes angegeben ist – keine Kosten für Skripten, Lehrbücher, benötigte Materialien o.ä. enthalten.

1.2.1. MindestteilnehmerInnenzahl/Kleingruppen: Die Abhaltung eines Kurses ist an die MindestteilnehmerInnenzahl von 6 Personen gebunden, soferne im Kursprogramm nicht eine andere MindestteilnehmerInnenzahl angeführt ist. Wird die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht, so kann der Kurs dennoch als Kleingruppenkurs durchgeführt werden, wenn sich alle TeilnehmerInnen mit dem im Einzelfall festzulegenden Mehrpreis einverstanden erklären. Das Einverständnis ist mündlich oder schriftlich von der VHS einzuholen. Ein Einstieg in einen Kleingruppenkurs zu einem späteren Zeitpunkt ist nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Genehmigung durch die VHS-Leitung, möglich. Für die Stornogebühr (Pkt. 1.8.) ist der jeweils vorgeschriebene Kurspreis maßgeblich.

1.3. Ratenzahlungen: Es sind keine Ratenzahlungen möglich.

1.4. Ermäßigungen: Die nachstehend angeführten Ermäßigungen gelten nur für Kurse der Volkshochschule der Stadt Wiener Neustadt, nicht aber für Vorträge (= 3 oder weniger Lehreinheiten à 60 Minuten) und Kurse, für die jeweils beim Besuch Kursgebühr zu entrichten ist (Sommergymnastik). Je Kurs ist nur je eine unter den Punkten 1.4.1. bis 1.4.3. angeführten Ermäßigungen möglich – es wird die jeweils höchste gewährt. Besteht Anspruch auf mehrere Ermäßigungen und werden mehrere Kurse besucht, kann jeweils eine der unter den Punkten 1.4.1. bis 1.4.3. angeführten Ermäßigungen je Kurs gewährt werden. Der entsprechende Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden – später vorgelegte Nachweise können nicht mehr anerkannt werden.

1.4.1. InhaberInnen der „Soziales Neustadt PlusCard“: InhaberInnen dieser Card erhalten eine Ermäßigung von 50% auf einen Kurs je Semester.

1.4.2. InhaberInnen der „Soziales Neustadt SeniorCard“: InhaberInnen dieser Card erhalten eine Ermäßigung von 10% auf einen Kurs je Semester.

1.4.3. Schüler und Studenten: SchülernInnen und StudentenInnen ohne eigenes Einkommen erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises eine Ermäßigung von 20 % der Kursgebühr auf einen Kurs je Semester aus den Kategorien des Kursprogramms „Lerntechniken & Lernhilfen“ und „Fremdsprachen“ – für Kurse, die im Kursprogramm mit einem „K“ oder „J“ gekennzeichnet sind, ist keine Ermäßigung möglich.

1.4.4. Frühbucherbonus: Erfolgt die Anmeldung zu einem Kurs bis zum einschließlich 29. Tag vor Beginn des Kurses wird ein Frühbucherbonus im Wert von € 2,00 gewährt.

1.5. Förderungen: Der Besuch verschiedener Volkshochschulkurse wird von verschiedenen Institutionen gefördert. Informationen sind vor Kursbeginn bei den jeweiligen Institutionen einzuholen. Die Volkshochschule haftet nicht für allfällig zu spät oder unrichtig eingeholte Informationen. Für die Einlösung des AK – Bildungsboni ist Bedingung, dass er 14 Tage vor Kursbeginn in der Volkshochschule vorgelegt wird.

1.6. Schnupperabende: Prinzipiell sind bei den Kursen der Volkshochschule der Stadt Wiener Neustadt keine Schnupperabende vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei einem kurzfristigen Kursbesuch die gleichen Kursgebühren verrechnet werden wie in einem Stornofall (Pkt. 1.8.).

1.7. Abmeldung: Eine Abmeldung von einem bereits gebuchten Kurs ist kostenfrei bis zum einschließlich 15. Tag vor Kursbeginn möglich. Danach muss auf der Einhebung einer Stornogebühr (Pkt. 1.8.) bestanden werden, es sei denn, es wird einE ErsatzteilnehmerIn namhaft gemacht. Abmeldungen sind nur schriftlich oder persönlich im Büro der Volkshochschule möglich! Andere Formen der Abmeldung können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

1.8. Stornogebühr:

1.8.1. Stornogebühr für Kurse mit einem oder zwei Terminen: Die Stornogebühr beträgt bei Abmeldungen vom 14. Tag bis zum 2. Tag vor dem ersten Kurstermin   20 % der Kursgebühr. Danach ist die volle Kursgebühr fällig, egal, ob der Kurs besucht wird oder nicht.

1.8.2. Stornogebühr für Kurse mit mehr als zwei Terminen: Die Stornogebühr beträgt bei Abmeldungen vom 14. Tag vor dem Kurstermin bis zum Tag des ersten Kurstermins 20 % der Kursgebühr.

1.8.3. Stornogebühr für bereits laufende Kurse mit mehr als zwei Terminen: Wenn nur ein Termin besucht wurde, beträgt die Stornogebühr 20 % der Kursgebühr. Wenn zwei oder mehr Termine besucht wurden, ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Stornogebühren sind eine Woche nach Eintritt des die Stornogebühr begründenden Ereignisses fällig. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann von der Leitung der Volkshochschule von der Vorschreibung einer Stornogebühr Abstand genommen werden. In solchen Fällen muss die besondere Berücksichtigungswürdigkeit glaubhaft in schriftlicher Form nachgewiesen werden – allfällige Kosten für den Nachweis können nicht ersetzt werden.

1.9. Mahnwesen: Wird eine Kurs- oder Stornogebühr nicht rechtzeitig bezahlt, erfolgt 14 Tage nach Fälligkeit der Zahlung die erste Mahnung. Wird die fällige Gebühr auch dann nicht einbezahlt, erfolgt im Abstand von zwei Wochen eine weitere Mahnung, wobei die Mahngebühr bis zu einem aushaftenden Betrag von  € 100,--  € 3,--  und ab einem aushaftenden Betrag von  € 100,--  € 5,--  je Mahnung beträgt. Sollten der aushaftende Betrag und die Mahnspesen auch dann nicht einbezahlt werden, wird ein Rechtsanwalt mit der Eintreibung des aushaftenden Betrages samt Mahngebühren und Verzugszinsen beauftragt.

1.10. Ummeldung: Eine Ummeldung von einem in einen anderen Kurs der Volkshochschule Wiener Neustadt ist möglich, wenn dadurch die MindestteilnehmerInnenzahl des ursprünglichen Kurses nicht unter- und die HöchstteilnehmerInnenzahl des neuen Kurses nicht überschritten wird. Unterscheidet sich der Kursbeitrag des neuen Kurses von jenem des alten Kurses, erfolgt eine aliquote Differenzrechnung, wobei die bereits besuchten Termine des alten Kurses den restlichen Terminen des neuen Kurses gegenübergestellt werden.

1.11. Guthaben und Rückzahlung: Ergibt sich, aus welchen Gründen immer, für eineN TeilnehmerIn ein Guthaben, z.B. weil bei einer rechtzeitigen Abmeldung die Kursgebühr bereits bezahlt wurde, wird das Guthaben dem/r KursteilnehmerIn gutgeschrieben. Es kann für einen beliebigen anderen Kurs verwendet werden und wird von der Volkshochschule automatisch von der nächsten anfallenden Kursgebühr abgezogen. Bestätigungen über bestehende Guthaben können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht ausgestellt werden. – Über begründetes Ansuchen (persönlich oder schriftlich) kann ein Guthaben auch rücküberwiesen werden, wenn eine entsprechende Bankverbindung angegeben wird. Eine Rückzahlung in bar oder per Postanweisung ist nicht möglich.

1.12. Verfahren nach der Kursanmeldung: 14 Tage vor Kursbeginn wird festgestellt, ob genügend TeilnehmerInnen angemeldet sind und der Kurs somit stattfinden kann. Ferner wird – bei Nichterreichen der MindestteilnehmerInnenzahl – festgestellt, ob der Kurs als Kleingruppe geführt werden kann (siehe Pkt. 1.2.1). Bei Überbelegung erfolgt die Vergabe der Kursplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen. Findet der Kurs statt, sendet die Volkshochschule eine schriftliche Verständigung mit allen notwendigen Mitteilungen und einem ausgefüllten Zahlschein aus. Muss ein Kurs abgesagt werden, erfolgt ebenso eine schriftliche oder telefonische Verständigung der angemeldeten KursteilnehmerInnen. Sollte ein Kurs terminlich verlegt werden müssen, erfolgt die Verständigung entsprechend früher oder später – eine Verlegung des Kurstermins bedingt keinen Anspruch auf Nichtbezahlung bzw. Rückvergütung der Kursgebühr; es gelten die Bestimmungen der Pkte. 1.7. bis 1.9. .

1.13. Überweisung des Kursbeitrages/Kontrolle der Einzahlung: Wenn irgendwie möglich, ist zur Überweisung der übermittelte Zahlschein zu verwenden. Der Zahlungsabschnitt ist zu jedem Kursbesuch mitzunehmen und auf Verlangen vorzuweisen. Wird ein anderer als der übermittelte Zahlschein verwendet oder mit Telebanking eingezahlt, muss der Name, die Adresse, die Kursart und die auf dem übermittelten Zahlschein angeführte Identifikationsnummer angegeben werden (bei Telebanking ist diese Nummer im Feld „KundenInnendaten“ anzuführen!).

1.14. Kurszeiten: Das Wintersemester beginnt im August und dauert bis zum Beginn der NÖ Semesterferien. Das Sommersemester beginnt nach den Semesterferien und endet am 31.07. An schulfreien Tagen (auch schulautonom festgelegten) finden in den betreffenden Schulen keine Kurse statt, ebenso nicht am Faschingmontag und am Faschingdienstag, soferne im Kursprogramm nichts anderes angegeben bzw. mit dem/r KursleiterIn nichts anderes vereinbart ist. Die meisten Kurszeiten sind im Kursprogramm angegeben. Allfällige Pausen werden zwischen dem/r KursleiterIn und den KursteilnehmernInnen frei vereinbart und sind – soferne nichts anderes angegeben ist – in der Kurszeit integriert. Die Kurse finden, wenn im Kursprogramm nichts anderes angegeben ist, in Wiener Neustadt statt. Die Volkshochschule muss sich Änderungen der Kurszeiten vorbehalten – sie werden nur im äußersten Notfall vorgenommen, können aber nie ganz vermieden werden. Sollten wegen Verhinderung des/r KursleitersIn oder anderen wichtigen Gründen einzelne Termine ausfallen, so werden die KursteilnehmerInnen vom/von der KursleiterIn oder der Volkshochschule verständigt, soferne bei der Anmeldung eine Telefonnummer angegeben wurde und der/die TeilnehmerIn auch tatsächlich unter dieser Nummer erreichbar ist. Die entfallenen Kurseinheiten werden im Einvernehmen eingebracht (in der Regel am Kursende angehängt). Alle diese Umstände bedingen keinen Anspruch auf Nichtbezahlung bzw. Verminderung oder Rückvergütung der Kursgebühr; es gelten die Bestimmungen der Pkte. 1.7. bis 1.9. . Lediglich, wenn die angegebene Anzahl der Lehreinheiten nicht erbracht werden kann, wird die aliquote Kursgebühr gutgeschrieben bzw. rückerstattet (siehe Punkt 1.11.).

1.14.1. Sonderbestimmungen für einzelne Kurse aus dem Bereich Gesundheit und Fitness: In diesem Bereich gibt es Kurse, die mehrmals wöchentlich zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten stattfinden – außerdem ist es möglich, mit dem Spezialpreis „Beliebig oft“ an allen Fitnessprogramm-Kursen teilzunehmen. Aus Gründen der Flexibilität ist es gestattet, 4 x pro Semester an einem anderen Termin als am gebuchten teilzunehmen. Sollte dieses Recht ein fünftes Mal in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn zur Differenzaufzahlung auf den „Beliebig oft“ – Preis.

1.15. KursleiterIn: Die Volkshochschule muss sich das Recht vorbehalten, in Ausnahmefällen die Kursleitung kurzfristig – auch während des laufenden Kurses – zu ändern. Ist die Volkshochschule nicht in der Lage, eineN gleichwertigeN ErsatzkursleiterIn zu stellen und muss der Kurs deshalb – auch kurzfristig – abgesagt oder abgebrochen werden, besteht Anspruch auf Gutschrift bzw. Rückersatz bereits einbezahlter Kursgebühren im aliquoten Ausmaß – siehe Punkt 1.11. .

1.16. Teilnahmebestätigungen: Nach Beendigung des Kurses erhalten die TeilnehmerInnen bei regelmäßigem Besuch (mindestens 75 % der Lehreinheiten) eine Teilnahmebestätigung allgemeiner Art, ausgenommen Gymnastik-, Tanz-, Sport- und Kreativkurse. Sollte bei den ausgenommenen Kursen dennoch eine Bestätigung gewünscht werden, ist dies bei Vorsprache im Büro der Volkshochschule möglich. Wenn für die Vorlage bei Institutionen bestimmte Bestätigungen benötigt werden, ist nach Kursende die persönliche Vorsprache unter Mitnahme der Teilnahmebestätigung und möglichst eines entsprechenden Vordrucks im Büro der Volkshochschule notwendig. Aus organisatorischen Gründen können Teilnahmebestätigungen und Bestätigungen anderer Art höchstens zwei Jahre rückwirkend ausgestellt werden.

1.17. Kursräumlichkeiten: Die Volkshochschule verfügt kaum über eigene Räumlichkeiten zur Abhaltung ihrer Kurse. Sie ist also nur eingemietet und muss daher die Bedingungen der Quartiergeber erfüllen [Rauchverbot, Tragen von Hausschuhen, Halteverbot unmittelbar vor den Schuleingängen (Feuerwehrzufahrt), etc.]. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist erst zu Kursbeginn (wenn der Raum frei ist, frühestens 15 Minuten davor) möglich. Die Volkshochschule behält sich daher das Recht vor, bei dauerhafter Nichtbefolgung dieser Vorschriften TeilnehmerInnen vom weiteren Kursbesuch auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung der Kursgebühren.

1.18. Haftungsausschluss: Die Volkshochschule Wiener Neustadt übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Schäden an Leib und Gut, die sich durch die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule oder auf dem Weg dorthin ergeben könnten. In diesen Haftungsausschluss sind auch die KursleiterInnen einbezogen.

1.19. Datenschutz:

Jede Kursbuchung ist ein Vertragsabschluss mit dem Magistrat der Stadt Wiener Neustadt. Verantwortlich im Sinne der Datenschutzverordnung ist der Bürgermeister der Stadt Wiener Neustadt. Mit ihr stimmen die TeilnehmerInnen den AGB`s zu und erteilen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Erfassung und Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb der Volkshochschule gehörenden erforderlichen Vorgänge.

Die Volkshochschule behandelt sämtliche persönlichen Angaben der TeilnehmerInnen vertraulich. Mit der Übermittlung der Daten willigen die TeilnehmerInnen ein, dass personenbezogene Daten (Anrede, Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geb.Datum), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die jeweilige Buchung und die Übermittlung von Informationen verwendet werden dürfen.

Die TeilnehmerInnen erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung für die Weiterleitung der Daten an Förderstellen, ÖIF und ÖSD, sofern dies aufgrund von ihnen in Anspruch genommenen Förderungen oder zwecks Ablegung einer Prüfung erforderlich ist.

Die TeilnehmerInnen stimmen einer Weiterleitung ihrer bekanntgegebenen Daten an die Firma softconcept zum Zwecke der elektronischen Verarbeitung im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu. Dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich.

Die TeilnehmerInnen stimmen einer elektronischen Verarbeitung und Übermittlung ihrer bekanntgegebenen Daten zum Zwecke des Inkassowesenes im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu.

Persönliche Daten der TeilnehmerInnen werden nur in dem für die Volkshochschule unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange speichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben der Volkshochschule bzw. aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (aus steuerrechtlichen Gründen zumindest 7 Jahre) erforderlich ist.

Sollten sich die persönlichen Daten der TeilnehmerInnen geändert haben oder diese keine weiteren Informationen von der Volkshochschule erhalten wollen, kann dies per Mail an volkshochschule@wiener-neustadt.at, per Fax an +4326223732921 oder telefonisch unter +432622373922-924 DW bekannt gegeben werden. Unser Datenschutzbeauftragter ist unter datenschutz@wiener-neustadt.at oder persönlich im Alten Rathaus erreichbar..

   
2. Gerichtsstand:   

Für Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen gilt das sachlich jeweils zuständige Gericht in Wiener Neustadt als vereinbart.

 
 

Die Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage der Volkshochschule der Stadt Wiener Neustadt (www.vhs.wiener-neustadt.at) und in jedem gedruckten Kursprogramm zu veröffentlichen. Ferner sind sie in den Räumlichkeiten der VHS Wiener Neustadt aufgelegt und werden auf Verlangen InteressentenInnen ausgefolgt.