VHS Wiener Neustadt






Es gibt noch weitere Stellen und Institutionen, die Weiterbildung fördern – da jede von ihnen verschiede Richtlinien für deren Gewährung hat, würden eine Aufzählung den Rahmen dieser Homepage sprengen. So fördern z. B. folgende Institutionen bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen:

NÖ Bildungsförderung: Das Land NÖ gewährt NÖ ArbeitnehmernInnen eine Bildungsförderung in der Höhe zwischen 40 % und 80 % der Kurskosten (bis zu maximal € 2.500,00 innerhalb von 3 Jahren ab Erstantragstellung) für berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient (Gültigkeit erst ab Kurskosten von € 150,00).

Förderung durch Gewerkschaften: Zahlreiche Fachgewerkschaften fördern Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitglieder durch Kurse an den Volkshochschulen. Daher wird empfohlen, sich vor der Kursanmeldung mit der zuständigen Fachgewerkschaft in Verbindung zu setzten, um keine Fristen für eine allfällige Rückvergütung von Kursgebühren zu versäumen.

Förderung vom AMS: Arbeitslose, die einen berufsbezogenen Weiterbildungskurs besuchen wollen, wird empfohlen, sich vor der Kursanmeldung an die zuständige AMS – Regionalstelle zu wenden, ob eine Unterstützung von Seitens des AMS möglich ist.

1424 – NÖ Jugendkarte: BesitzerInnen einer gültigen 1424 - NÖ Jugendkarte (14- bis 24jährige) erhalten 20 % Ermäßigung auf die Kursgebühr bei Kursen aus den Kategorien des Kursprogramms „Lerntechniken & Lernhilfen“ und „Fremdsprachen“.

 

AK – Bildungsbonus:

  Jedes Mitglied der AK Niederösterreich kann jährlich sowohl den Bildungs- als auch den Digi-Bonus einlösen.

Voraussetzung: Der gewünschte Kurs ist mit einem AK-Logo gegenzeichnet.

  • Digi-Bonus - DienstnehmerInnen: 100 % der Kurskosten bis zu € 150,00 pro Kalenderjahr. Arbeitssuchende: 100% bis zu € 220,00 pro Kalenderjahr.
  • Bildungsbonus – DienstnehmerInnen: 50 % der Kurskosten bis zu € 120,00 pro Kalenderjahr. KinderbetreuungsgeldbezieherInnen: 50 % bis zu € 170,00 pro Kalenderjahr. Arbeitssuchende: 100 % bis zu € 220,00 pro Kalenderjahr. Mitglieder ab 50 Jahren: 50 % bis zu € 220,-- pro Kalenderjahr.

Sie können Ihren Bildungsbonus so oft geltend machen, bis Ihr Jahresbonus aufgebraucht ist.

Der Bildungsgutschein der AK Wien und der Bildungsscheck der AK Steiermark kann ebenso, für Kurse die mit dem AK-Logo gekennzeichnet sind, eingelöst werden. Den Bildungsgutschein der AK Wien unter 0800-311311 anfordern und spätestens 14 Tage vor Kursbeginn im Büro der Volkshochschule abgeben. Informationen zum Bildungsscheck der AK Steiermark erhalte Sie unter 05-7799-5000.